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   OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86   

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https://dejure.org/1987,2671
OLG Hamm, 16.03.1987 - 6 U 110/86 (https://dejure.org/1987,2671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.03.1987 - 6 U 110/86 (https://dejure.org/1987,2671)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. März 1987 - 6 U 110/86 (https://dejure.org/1987,2671)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1239
 
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Wird zitiert von ... (17)

  • OLG Schleswig, 24.06.2010 - 7 U 102/09

    Anforderungen an den Nachweis einer Unfallmanipulation

    Dabei kann nach ständiger Rechtsprechung der Beweis einer Unfallmanipulation im Einzelfall durch den Nachweis einer ungewöhnlichen Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Unfallmanipulation sprechen, erbracht werden, während ein Anscheinsbeweis für eine Einwilligung allenfalls in Ausnahmefällen denkbar ist (vgl. BGHZ 71, S. 339 ff; OLG Hamm NJW-RR 1987, S. 1239 ff), ohne dass hier ein derartiger Ausnahmefall erkennbar wäre.
  • KG, 26.09.2005 - 12 U 57/04

    Schadensersatz aus Verkehrsunfall: Feststellung einer erheblichen

    Die ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine Manipulation spricht, gestatten eine entsprechende Feststellung (BGHZ 71, 339; BGH VersR 1979, 514; OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Saarbrücken, DAR 1989, 64, Senat VerkMitt 1995, 84; 1996, 51).
  • LG Stuttgart, 22.11.2005 - 17 O 476/04

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Nachweis eines sog. gestellten Unfalls

    Steht damit der äußere Tatbestand der Rechtsgutverletzung fest, so obliegt es der Beklagten, den Nachweis zu führen, dass der Unfall auf einer Einwilligung des Klägers beruhte und damit die Beschädigung des klägerischen Fahrzeugs nicht rechtswidrig war (BGHZ 71, 339, 245 f; BGH VersR 1979, Seite 281 f und 514 f; dem folgend die Rechtsprechung der Oberlandesgerichte, etwa: OLG Hamm, NJW-RR 1987, 1239; OLG Jena, DAR 2004, Seite 30, 31; OLG Celle, PVR 2001, Seite 327).

    Es ist auch vor diesem Hintergrund in der Rechtsprechung allgemein anerkannt, dass der Versicherer den Nachweis auch alleine mit Indizien führen kann, die typischerweise für eine Unfallmanipulation sprechen und bereits für sich oder jedenfalls in Kombination mit weiteren Auffälligkeiten den Schluss zulassen, dass der geltend gemachte Unfallschaden nicht unfreiwillig erlitten wurde (vgl. OLG Köln VersR 1989, Seite 153; OLG Celle PVR 2001, Seite 327; OLG Hamm NJW-RR 1987, Seite 1239).

  • LG Essen, 30.12.2011 - 8 O 70/11

    Darlegungslast und Beweislast für die Verursachung eines Schadens durch ein

    Selbst wenn davon auszugehen wäre, dass das Fahrzeug des Klägers durch das von ihm behauptete Ereignis in dem von ihm behaupteten Umfang beschädigt worden wäre, entfiele eine Haftung des Schädigers und des Haftpflichtversicherers, wenn in ausreichendem Maße Umstände vorliegen, welche die Feststellung gestatten, dass es sich bei dem Schadensereignis um einen verabredeten Unfall gehandelt hat (KG NZV 2003, 231 ff; OLG Hamm Versicherungsrecht 1993, 1418; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239).

    Es genügt allerdings der Nachweis einer erheblichen Wahrscheinlichkeit für unredliches Verhalten, wobei eine ungewöhnliche Häufung von Beweisanzeichen, die für eine entsprechende Manipulation sprechen, die genannte Feststellung gestattet, § 286 Abs. 1 ZPO (KG NZV 2003, 231 ff; OLG Hamm Versicherungsrecht 1993, 138; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239).

  • OLG München, 07.03.2008 - 10 U 5394/07

    Fahrzeugvollversicherung: Schadensersatz auf Grund der Kollision mit Leitplanken

    So kann bei Vorliegen einer Vielzahl von voneinander unabhängigen ( Berz/Burmann/Born , Hdb. des Straßenverkehrsrechts, 20. Aufl. 2007, Kap. 5 D Rz. 39) Indizien für einen gestellten Unfall - obwohl es für den Bereich der vorsätzlichen Unfallherbeiführung nach Meinung auch des BGH " keine einigermaßen gesicherte empirische Daten " gibt (BGH NJW 1989, 3161 [3162]) - eine Überzeugungsbildung des Gerichtes von einem Unfallhergang, der nur auf eine vorsätzliche Selbstschädigung des Klägers hindeutet, in Betracht kommen (für den Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung grdl. BGHZ 71, 339 [345] = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154; VersR 1979, 514 [515]; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239; VersR 1993, 1418; OLG München - 5. ZS - NZV 1990, 32; KGstRspr., zuletzt NZV 2006, 262 [263] und 429 [430]; str., vgl. dagegen etwa OLG Düsseldorf NZV 1996, 321 und zuletzt Urt. v. 20.08.2007 - I-1 U 198/06; Krumbholz DAR 2004, 67; Eggert VA 2007, 159 [162 unter IV 2]; anders für den provozierten Unfall BGH NZV 1989, 468).
  • OLG Hamm, 18.11.1998 - 13 U 101/98

    Anforderungen an den Nachweis einer Kraftfahrzeugbeschädigung durch

    Grundsätzlich hat der Geschädigte, der eine Haftpflichtversicherung aus einem behaupteten Verkehrsunfall in Anspruch nimmt, den objektiven Tatbestand einer Rechtsgutverletzung darzulegen und zu beweisen (BGH NZV 1992, 403; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239; Lemcke r + s 1993, 122).
  • KG, 16.12.2021 - 22 U 69/21

    Anforderungen an den Nachweis einer Unfallmanipulation

    Da aber naturgemäß das Bestreben der Täter dahin geht, Auffälligkeiten in der konkreten Ausführung des vermeintlichen Unfalls zu vermeiden, ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass der nach § 286 ZPO für die volle Überzeugung erforderliche Nachweis für ein unredliches Verhalten der Beteiligten sich aus einer Gesamtschau aller der Entscheidung zu Grunde zu legenden Umstände dann ergeben kann, wenn eine besondere Häufung und/oder Qualität der für eine Unfallmanipulation sprechenden Indizien gegeben ist (vgl. BGH, Urteil vom 13.12.1977 - VI ZR 206/75 - BGHZ 71, 339 ff., 346 f. [I.2.b)bb)]; BGH, Urteil vom 6.3.1978 - VI ZR 269/76 - VersR 1979, 514 [II.2.]; BGH, Urteil vom 1.10.2019 - VI ZR 164/18 - Rn. 8 f.; OLG Hamm NJW-RR 1987, 1239; OLG Schleswig NZV 2011, 291; ständige Rechtsprechung der Verkehrssenate des Kammergerichts, z.B.: NZV 1991, 73 f.; KG-Report 2004, 4 ff.).
  • OLG Köln, 24.04.2002 - 2 U 127/01

    Anspruch auf Schadensersatz aufgrund eines Verkehrsunfalls; Kollision eines Pkws

  • OLG Celle, 15.02.2001 - 14 U 96/00

    Schadensersatz; Verkehrsunfall ; Fingierter Unfall; Einwilligung ;

  • KG, 30.09.2002 - 12 U 6365/99

    Nachweis der Manipulation/Vortäuschung eines wegen Schadensersatzforderungen

  • OLG Frankfurt, 17.01.1989 - 22 U 12/88

    Provokation gleichartiger Unfälle; Entschädigungsforderungen; Grundsätze des

  • LG Bochum, 10.11.2022 - 4 O 212/21
  • KG, 13.02.2020 - 22 U 32/19

    Beweisgrundsätze zur Feststellung eines provozierten Unfalls

  • KG, 05.12.2002 - 12 U 7990/00

    Beweisanzeichen für einen vorgetäuschten Unfall

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